Die Ritter der Königin

Dies ist Burg Ehrenfels, der Sitz der Ritterschaft der Königin
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 Betreff des Beitrags: Aktuelles Ordensgesetz
BeitragVerfasst: Mo 20. Jun 2016, 17:59 
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Ritter

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Zitat:
Statut des Ordens "Die Ritter der Königin"


Im Orden "Die Ritter der Königin" haben sich Menschen zusammengeschlossen, die nach den Tugenden der Ritterschaft leben. Diese Tugenden stehen im Kodex der Ritterschaft, den jedes Mitglied zu befolgen hat.
Der Orden selbst verfolgt keine wirtschaftlichen, konfessionellen oder politischen Ziele. Sein Wirken ist auf den Schutz des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation ausgerichtet.


Die Aufgaben des Ordens sind
    - der Königin zu dienen und sie und ihre Familie zu schützen, und ihr zu folgen sobald sie uns ruft
    - Geleitschutz für Königin und ihr Gefolge
    - Schutz der Bevölkerung im Krieg
    - Geleitschutz für Bürger
    - Unterstützung der Armeen

Neutral, verhält sich der Orden bei
    - Streitigkeiten zwischen Provinzen
    - Kaiserreich und Königreich
    - in allgemeinen politischen Angelegenheiten

Die Mitgliedschaft

Jeder Bürger, egal welchem Standes, kann sich im Orden als Mitglied Bewerben. In dieser Bewerbung müssen neben den allgemeinen Personenangaben, auch die Vorstrafen mit offen gelegt werden. Eine Verheimlichung dieser, bedeutet den sofortigen Ausschluss.
Nach Abgabe der Bewerbung, entscheidet die Tafelrunde innerhalb von 3 Tagen um die Aufnahme in den Unterricht. Die Zustimmung zum Anwärter, bedeutet noch nicht die feste Mitgliedschaft. Wird die Zustimmung erteilt, erlangt der Bewerber den Status "Anwärter" und ihm wird ein Ritter zugewiesen.

Nach dem der Anwärter, durch seinen Ritter in Grundlegenden Kenntnissen Unterrichtet wurde, kommt die letzte Entscheidung zur Aufnahme in der Tafelrunde. Wird dieser zugestimmt, muss der Anwärter einen Eid ablegen. Mit diesem Eid, verpflichtet er sich nach den Tugenden und Ordensregeln zu Leben.

Wird einem Bewerber die Aufnahme verweigert, muss er die Burg wieder verlassen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht in keinem Fall. Eine ablehnende Entscheidung bedarf keiner Begründung und ist weder vor Gericht noch vor anderen Institutionen anfechtbar.

Jedes Mitglied und jeder Anwärter verpflichtet sich zur Geheimhaltung, gegenüber Außenstehenden. Dies beinhaltet sämtliche Informationen von Einsätzen und Ordensinternen belangen. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Bei Hochverrat droht der Ausschluß aus dem Orden..


Hierarchie des Ordens

-> Tafelrunde
    - Hochmeisterin
    - Ordensmeister
    - Waffenmeister

-> Ritter (Ordensritter/Hochritter)
-> Schildknappen
-> Knappen
-> Pilgrims
-> Anwärter


Die Königin

-> Die gewählte Königin oder die Gemahlin des gewählten Königs des Deutschen Königreichs
-> erhält Zugang in die Räumlichkeiten des Ordens und der Tafelrunde.
-> besitzt ein Informations- und Wortrecht in allen Bereichen des Ordens.
-> besitzt in allen Angelegenheiten ein Veto-Recht.
-> Ist der gewählte König nicht verheiratet, so gehen diese Rechte auf ihn über. Verheiratet er sich im Laufe seine Amtszeit, so gehen diese Rechte automatisch auf seine Gemahlin über.


Tafelrunde
Die Tafelrunde, ist die Oberste Führungsebene des Ordens.
Sie setzt sich zusammen aus:
    - Hochmeisterin
    - Ordensmeister
    - Waffenmeister
    - und aus anerkannten Rittern des Ordens

-> Sie besteht aus maximal 9 Mitglieder im Rang eines Ritters oder Schildknappen
-> Sie lenkt und führt den Orden gemeinsam und entscheidet über alle Belange, die den Orden und das Wohl seiner Mitglieder betreffen.
-> Alle Entscheidungen sind für den Orden und seine Mitglieder bindend.
-> Entscheidungen sind mit einer Mehrheit der Tafelrunde zu bestätigen und können nur mit einer Mehrheit wieder aufgehoben werden.


Die Ämter außerhalb des Ordens


Im Orden der Ritter der Königin besteht ein generelles Genehmigungsverfahren für Ämter, die den Orden nicht betreffen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Ämtern, die eine Person an eine Stadt oder an eine Grafschaft binden, im folgenden "Ortsgebundene Ämter" genannt und Ämtern die dies nicht tun.

1. Regelung für ortsgebundene Ämter:
    - Mitglieder müssen vor Wahlbeginn die Tafelrunde über die Entscheidung informieren
    - vor Wahlbeginn muss dieses Amt von der Tafelrunde genehmigt werden
    - die Abstimmung wird vom Rittervater/-mutter oder dem Ordensmeister eingeleitet
    - Gründe für eine Ablehnung der Genehmigung müssen genannt werden
    - Amtsantritt ohne Genehmigung, wird von der Tafelrunde sanktioniert. Eine Wiederholung kann zum sofortigen Ausschluss, aus dem Orden, führen.
    - das Ergebnis der Abstimmung kann nicht vor Gericht angefochten werden.

2. Regelungen für nicht ortsgebundene Ämter
    - es besteht eine allgemeine Meldepflicht vor Antritt zur Wahl
    - das nicht melden eines Amtes wird durch die Tafelrunde sanktioniert
    - Ordensmitglieder, die nur auf Ratslisten stehen um die sonst leeren Plätze zu füllen, haben ebenfalls nur eine Meldepflicht
3. Zusatzregelung für Ämter
    - bei erneutem Antritt, muss erneut gemeldet werden und eine neu Abstimmung eingeleitet werden.
    - bei Vorlage von triftigen Gründen, kann eine Genehmigung noch vor Amtsantritt zurück gezogen werden
    - die Genehmigung, kann nach Amtsantritt nicht wieder entzogen werden.
    - bei fallender Aktivität des Ordensmitglieds, durch das Amt, kann die Tafelrunde den Amtsträger vor die Wahl stellen (Amt oder Orden)


Allgemeine Rechte und Pflichten

1. Ordensmitglieder leisten beim Aufstieg in einen höheren Rang einen Eid gegenüber Königin oder Hochmeister/in.

2. Ordensmitglieder, egal welchen Ranges, haben sich über aktuelle Ereignisse des Ordens zu informieren und sich mit Rat und Tat zu Beteiligen.

3. Längere Abwesenheit, ist zu melden. Wer längere Zeit unentschuldigt abwesend ist, wird von der Tafelrunde eine Strafe auferlegt bekommen.
Längere Abwesenheit bedeutet: länger als 2 Monate im Orden inaktiv.
Strafen könnten sein:
    - Degradierung
    - Entzug von Posten und Titeln
    - Ausschluss aus dem Orden

4. Beim Verlassen oder Ausschluss aus dem Orden, werden alle damit verbundenen Titel, Wappen und Posten Entzogen.

5. Schüler, alle Mitglieder im Rang des Anwärters, des Pilgrim und des Knappen, haben den Anweisungen der Ritter und der Tafelrunde folge zu leisten. Sie sind verpflichtet ihren Ritter zu unterstützen.

6. Schüler haben das Recht zu lernen und eine ordentliche Ausbildung zu erhalten.

7. Ausbilder, Mitglieder im Rang eines Ritter oder Schildknappen, leiten, lehren und beschützen die Schüler. Sie sind für deren Ausbildung und Taten im Zusammenhang mit dem Orden Verantwortlich.

Dies sollen die Regeln sein, an die sich jedes Ordensmitglied zu halten hat. Bei Missachtung wird die Tafelrunde über jeden richten.


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Gültig seit dem 01.04.1464


Zitat:
Statut Anhang

Im Anhang, werden sämtliche Definitionen und Beschreibungen für Ränge und Posten im Orden Beschrieben.

Zitat:
Definition Ränge

Ordensritter
Ordensritter, steht für die Tugenden der Ritterschaft und ist die Belohnung, für jahrelange Ausbildung und Erfahrungen. Dieser Rang und Titel, bekommt jedes Ordensmitglied, welches die Ausbildung beendet und sich als würdig erweist den Orden zu repräsentieren. Die Tafelrunde entscheidet, wer diesen Rang und Titel verliehen bekommt.
In einer feierlichen Zeremonie, leistet das Ordensmitglied den Rittereid gegenüber der Königin und er erhält bei Annahme des Eides den Ritterschlag. Im Fall der Abwesenheit der Königin, übernimmt diese Stelle der Hochmeister oder Ordensmeister.

Hochritter
Wem die Gnade eines weltlichen Herrschers zu Teil wird und die Ritterwürde oder einen erblichen Adelstitel erhält, sowie sich im Rang des Ritters befindet, wird im Orden mit dem Titel des Hochritters belohnt. Beim Austritt oder Ausschluss aus dem Orden, behält er die weltlichen Titel.

Schildknappe
Der Schüler, der die Ausbildung im Orden abgeschlossen und die Prüfung bestanden hat, wird nach dem Leisten des neuen Eides in den Rang des Schildknappen erhoben. Dieser übernimmt eigenständig Aufgaben und führt diese alleine oder mit anderen Ordensmitglieder aus. Das Ziel ist nun Erfahrung zu sammeln und den Orden aktiv zu unterstützen.

Knappe
Der Knappe ist die 3. Stufe der Ausbildung. In dieser Ausbildung wird der Schüler größtenteils die Kriegskunst erlernen und Praktische Erfahrungen sammeln. Er begleitet und unterstützt seinen Ritter bei Aufträgen und Einsätzen.

Pilgrim
Der Pilgrim ist der erste Rang als festes Mitglied im Orden. Jeder Pilgrim, erhält von seinem Ritter eine Ausbildung, über die Tugenden des Ritters, sowie eine Allgemeine Ausbildung. Als Gegenleistung unterstützt der Pilgrim seinen Ritter durch die Erfüllung der von seinem Ritter erteilten Aufgaben.

Anwärter
Jeder der dem Orden beitreten möchte, wird zum Anfang als Anwärter aufgenommen. Der Anwärter, ist kein festes Mitglied im Orden, erhält jedoch einen Rittervater oder eine Rittermutter, die ihn die Grundlagen lehren. Dieser Rang soll dem Anwärter und dem Orden die Möglichkeit geben, einander kennen zulernen. Die daraus folgende Einschätzung ist für die Aufnahme bindend.
Wenn die Einschätzung positiv ausgefallen ist und die Grundlagen vermittelt wurden, wird dem Anwärter der Aufstieg zum Pilgrim angeboten. Leistet der Anwärter den Eid zum Pilgrim, so tritt er fest in den Orden ein. Legt er den Eid nicht ab, so muss er den Orden wieder verlassen.




Zitat:
Führungsposten im Orden

Hochmeister/in
Der höchste Posten im Orden, ist der Hochmeister. Dieser Posten wird von einem Ritter der Tafelrunde übernommen, dessen Erfahrungen, Wissen und Verdienste für sich sprechen. Er kann nur von allen Rittern zusammen gewählt werden. Der Hochmeister muss vor der Königin und vor dem Orden einen Eid leisten. Die Aufgaben des Hochmeisters umfassen die internen und externen Angelegenheiten des Ordens. So steht er als Vorsitzender des Ordens als politische und juristische Person vor und klärt alle Angelegenheiten für den Orden.

Ordensmeister/in
Der Ordensmeister ist ein erfahrener und verdienter Ritter des Ordens der von der Tafelrunde gewählt wird. Bevor er dieses Amt Einnehmen darf, muss er einen Eid vor der Königin und der Tafelrunde ablegen. Seine Aufgabe ist es neben dem Hochmeister den Orden von Innen zu leiten und er übernimmt die Aufgaben des Hochmeisters bei dessen Abwesenheit und wird selbst durch den Waffenmeister vertreten. Die internen Angelegenheiten sind zum Beispiel Fragen, Organisation der Ausbildung, usw., aber auch Disziplinarstrafen.

Waffenmeister/in
Der Waffenmeister ist der Militärische Befehlshaber und Berater des Ordens und wird von der Tafelrunde gewählt. Seine Fachkenntnisse im Kriegshandwerk sind von größter Wichtigkeit. Er muss in der Lage sein ein Banner zu führen und die Organisation für Einsätze zu übernehmen. Durch diese geforderten Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben, ist er in der Ausbildung mit Waffen oder im Kriegshandwerk der Ideale Ansprechpartner im Orden. Desweiteren übernimmt er die Vertretung des Ordensmeisters, in dessen Abwesenheit.




Zitat:
Posten, Ämter und Spezialisten

Schatzmeister/in
Ein Organisationstalent und Händler. Der Schatzmeister besitzt den Überblick über die Finanzen des Ordens und kann durch seine Kontakte vieles, über Handel, organisieren.

Bibliothekar/in
Der Chronist des Ordens und Wächter der Schriften des Ordens. Seine Aufgabe ist es, die Bibliothek zu erweitern, auf dem aktuellen Stand zu halten und das Wissen zu schützen und aktuelle Ereignisse fest zuhalten.
Nur mit seiner Erlaubnis, dürfen Schriften aus der Bibliothek entnommen werden.

Heiler/in
Ebenfalls haben wir im Orden Heiler. Diese haben den gleichen Ausbildungsstand der Ritter und durchlaufen die gleiche Laufbahn. Nur sie können wählen, ob sie auf Kraft oder Intelligenz leveln. Des weiteren bekommen sie anhand ihres Studiengrades Zusatztitel, die da wären:
Heiler: kann sich der nennen, der der Tafelrunde bewiesen hat, das er das nötige Wissen hat.
Medicus: Studium der Medizin bis M 3 ==> Grundlagen der Medizin
Doktor: Studium der Medizin bis M 7 ==> Fortgeschrittenen Medizin.

Botschafter/in
Der Botschafter zeichnet sich durch Politische und Diplomatische Beziehungen aus. Seine Anwesenheit wird besonders bei Situationen mit Provinzen oder Politischen Parteien benötigt, für Verhandlungen oder Kommunikationshilfen. Es ist vom großen Vorteil, wenn der Botschafter Englischkenntnisse besitzt.

Kapitän/in
Erfahrene Seeleute mit der abgeschlossenen oder in der Durchführung befindlichen Studiums kann, sofern ein eigenes Schiff oder das Schiff vom Orden vorhanden ist, diesen Posten besetzen. Der Kapitän besitzt die Befehlsgewalt über sein eigenes oder das ihm übergebene Schiff. Die Kapitäne sind somit für die Sicherung der See oder für die Transportlogistik auf See zuständig.

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Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 17:59 


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